Digitale Neuigkeiten vom 20.05.2019

Paragraf 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (Stand Dezember 2015) hat es in sich. Demnach müssen die GemeindenGemeinden Verfahren entwickeln, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich an Planungen und Vorhaben zu beteiligen, wenn die ihre Interessen berühren. Doch wie erreicht und interessiert man den Nachwuchs? Na klar, mit einer App auf dem Smart­phone. Das Problem ist aber, wie erfahren die jungen Bürger von diesem Angebot? Am Ende müssen die Gemeinden über ihre Kanäle Werbung für diese Angebote machen. Und ich persönlich bin unsicher, ob die Nutzung einer App zum Abstimmen eine hinreichende Möglichkeit zur Einbeziehung junger Menschen in die Politik ist.

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