Digitale Neuigkeiten vom 27.04.2019

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt vor, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen online nutzen können. Dem IT-Planungsrat ist die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer besonders wichtig. Um die Verwaltungsleistungen nicht nur online, sondern auch direkt, einfach und sicher anzubieten, werden Digitalisierungslabore eingerichtet. In diesen können dann Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, IT und Organisation gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern aus den Kommunen sowie mit Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern als den späteren Nutzern praktikable Lösungen entwickeln.

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